Das Bolkesteinpapier zur Liberalisierung der Dienstleistungen!
Was ist das denn schon wieder? Das haben wir uns auch gefragt und waren erstaunt, was in den Köpfen so mancher politisch Verantwortlicher vor sich geht.
Die EU-Kommission will mit einer Richtinie den gesamten EU-Dienstleistungssektor auf einen Schlag deregulieren.
Wenn wir uns aber nicht schon solange und so ausführlich mit GATS und Globalisierung beschäftigen würden, dann hätten wir auf die Idee kommen können, dass das alles sehr harmlos ist. Ist es aber nicht!
Anhand eines Beispiels wird es Ihnen vielleicht klar, was da auf uns zukommen kann, wenn das Papier zur EU-Richtlinie wird.
Stellen wir uns vor, das Bolkestein-Papier sei eine per Gesetz verabschiedete EU-Richtlinie und damit auch für uns in der Bundesrepublik gültig. Stellen wir uns weiter vor, Sie benötigten einen Pflegedienst und holten sich Angebote verschiedener Anbieter ein. Nehmen wir weiter an, Sie hätten sich für jemanden entschieden, der Ihnen als der kostengünstigste erschien. Und zum Schluß unterstellen wir dann noch, es gäbe Probleme mit dem Pflegedienst und Sie hätten eine berechtigte Reklamation. Dann haben Sie möglicherweise eine größeres Problem, als Sie bis dahin erkennen konnten.
Welches Problem?
Nun, wenn zum Beispiel der von Ihnen gewählte Pflegedienst seinen Sitz in einem anderen EU-Mitgliedsland hat, dann gelten die dort vorhandenen Standards für seine Pflegedienstleistungen hier in Deutschland. Wenn diese Standards andere als die unsrigen sind und zu allem Übel möglicherweise niedriger sind, als hier in der Bundesrepublik, und sich daraus irgendwelche Probleme für Sie als Kunden ergeben, dann kann Ihnen kein Gericht hier in unserem Lande helfen, sondern das Heimatland ihres gewählten Pflegedientsleisters ist der Ort, an dem Sie das Gericht anrufen müssen und die dort geltenden Gesetze sind für Sie als Kläger bindend und nicht unsere. Das kann ganz schön heikel werden und teuer, wenn Sie klagen wollen.
Um nicht mißverstanden zu werden. Wir sind nicht generell gegen eine Öffnung der Märkte, sie muß aber kontrolliert sein. Wir sind auch nicht der Meinung, dass andere oder besser gesagt niedrigere Standards immer nur schlechter sein müssen, wir meinen aber, dass es ein Unding wäre, wenn der Endverbraucher, also möglicherweise Sie, sein Recht außerhalb der Bundesrepublik einklagen müßte. Ein nicht abzuschätzendes Risiko. (Ende der Horrorgeschichte)
Man könnte noch weitere Beispiele nennen. Im Folgenden nun ein paar Informationen über
das Bolkesteinpapier
70% des Bruttoinlandsproduktes und der Beschäftigung innerhalb der EU entfallen heute schon auf den Dienstleistungssektor.
Das ist der Grund, warum die Beseitigung rechtlicher Hindernisse für die Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit im Hauptinteresse der EU-Kommission stehen.
Das Instrument dafür ist eine sogenannte Rahmenrichtlinie (Bolkesteinpapier), die bis auf wenige Ausnahmen alle Dienstleistungen umfasst.
Das sind:
- Unternehmensberatung, - IT-Dienstleistungen, - Zertifizierung, Prüfung, Wartung,
- Gebäudemanagement, - Werbung, - Personalagenturen (inkl. Zeitarbeitsvermittlungen)
- Handelsvertreter, - Rechts- und Steuerberatung, - Immobilienmakler, - Baugewerbe und Architekten
- Handel, - Veranstaltung von Messen, - Vermietung von Kfz, - Reisebüros
- Fremdenverkehr, - Sicherheitsdienste, - Audiovisuelle Dienste, - Freizeit (Sportzentren, Freizeitparks)
- Gesundheitsdienstleistungen
- Häusliche- und Pflegedienste
- Reglementierte Berufe (Medizin, Rechts-/Steuerberatung)
- Fernabsatz
Wichtig ist in dem Zusammenhang, dass die Rechtskraft der Bolkestein-Richtlinie erst dann erreicht wird, wenn das Europa-Parlament und der Europäische Rat gemeinsam zustimmen. Allerdings hat der Europäische Rat im Frühjahr 2004 beschlossen, die Rahmenrichtlinie mit Hochdruck und äußerster Priorität zu behandeln.
Was ist der Europäische Rat? Hier kommen die europäischen Regierungschefs und der Präsident der EU-Kommission zusammen. Zusammenkünfte im Moment 4 mal jährlich. Zusätzlich nehmen die Außenminister und ein EU-Kommissionsmitglied daran teil.
Die Niederlande, Luxemburg und Großbritannien sind nicht nur alle drei Befürworter, sondern sie stellen auch die nächsten drei EU-Präsidentschaften. Auch Irland drückte während seiner Präsidentschaft aufs Tempo, obwohl noch kein EU-Mitgliedsland irgendwelche internen Abstimmungen abgeschlossen hat.
Allerdings gibt es ein großes Problem: der Abstimmungsprozess in Deutschland findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Offensichtlich ist es uns Globalisierungskritikern von Attac in Deutschland und Frankreich gelungen, einige Politiker aufzuwecken, bevor die Katastrophe rechtskraft erlangt hätte. Das Europaparlament hat einige Änderungen beschlossen. So soll zum Beispiel das Ursprungslandprinzip so nicht umgesetzt werden. Mal sehen, was der EU-Ministerrat jetzt sagt. Denn zu Ende ist die "Unendliche Geschichte Bolkesteinpapier" noch nicht. Bisher hat es sich jedenfalls gelohnt, gegen diesen gefährlichen Unsinn zu kämpfen. Attac-COE war am 11.2.2006 deswegen in Straßburg, um auf der Demo mit 15000 Anderen zu zeigen, dass wir nicht blöd sind und die Zahl der Globalisierungskritiker wächst. Wir bleiben natürlich am Ball. -imgo-
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